in.time

All-in-one Zeiterfassung für Kanzleien

Nie wieder nicht abgerechnete Stunden. Mit der einfachen Zeiterfassung lassen Sie

die Zeit ab sofort für sich arbeiten.

400+ zufriedene Kanzleien. Über 10.000 tägliche Nutzer.

Die wichtigsten Funktionen von in.time im Überblick

Intelligente Zeiterfassung

Buchen Sie Arbeitszeiten, wo immer Sie sind – ob im Büro oder unterwegs –, ohne den DATEV-Arbeitsplatz öffnen zu müssen. Mit in.time ist keine doppelte Datenerfassung mehr nötig.

Ansicht einer Auswahl im Modul in.sight

Nahtlose DATEV-Integration

Dank der Synchronisation mit DATEV EO comfort werden alle Ihre Zeitbuchungen zentralisiert, wobei die Integration von Zeiten aus in.time nahtlos erfolgt und vollständig Ihrem bestehenden Berechtigungsschema in DATEV folgt.
Web-Ansicht von dem Modul in.time

Für präzise Abrechnungen

Erfassen Sie jede Aktivität mit der Stoppuhr und stellen Sie sicher, dass alle Zeiterfassungen Ihrer Mitarbeiter präzise sind. Sie können minutengenau bestimmen, wie Zeiten erfasst werden
Web-Ansicht von dem Modul in.time

Zeitbuchungen ohne Auftrag

Verlieren Sie nie wieder abrechenbare Zeiten aus dem Blick. in.time ermöglicht es Ihnen, „Buchungen ohne Auftrag“ für spontane Beratungen anzulegen, damit auch unerwartete Beratungsmomente einfach und schnell erfasst werden.

Ungeahnte Vorteile für Ihre Kanzleiorganisation

Lückenlose Abrechnung

Stellen Sie sicher, dass jede Minute an Beratung erfasst und abgerechnet werden kann, um Umsatzverluste zu vermeiden.

Einfache Handhabung

Die Automatisierung der Datenauswertung und Mailverteilung beschleunigt Informationsflüsse und -daten.

Volle Flexibilität

Erfassen Sie Beratungen und Tätigkeiten jederzeit und überall selbst ohne vorherigen Auftrag, was maximale Flexibilität im Arbeitsalltag garantiert.

Unsere Kunden sind begeistert

Was unterscheidet Arbeitszeiterfassung von Leistungserfassung in der Kanzlei?

Die Arbeitszeiterfassung dokumentiert ausschließlich die gesetzlich geforderten Daten: Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Gesamtdauer pro Tag. Sie dient dem Arbeitsschutz und der Einhaltung von Ruhezeiten. Die Leistungserfassung hingegen ist eine betriebswirtschaftliche Maßnahme ohne gesetzliche Pflicht. Sie ordnet Arbeitszeiten konkreten Mandanten, Aufträgen und Tätigkeitsarten zu, oft im 5- bis 15-Minuten-Takt. Für Steuerkanzleien ist die Kombination beider Systeme sinnvoll, da die Leistungserfassung erst eine transparente Honorarabrechnung, fundierte Rentabilitätsanalysen und einen belastbaren Nachweis im Streitfall ermöglicht.

Professionelle Zeiterfassungslösungen für Steuerkanzleien verbinden sich direkt mit DATEV Eigenorganisation comfort und nutzen dessen vorhandenen Datenbestand. Das bedeutet: Mandanten-, Auftrags- und Mitarbeiterdaten werden automatisch synchronisiert, sodass keine doppelte Datenerfassung erforderlich ist. Erfasste Zeiten werden über geprüfte Pilot-Schnittstellen in die DATEV-Software übertragen. Für die Lohnabrechnung existiert zudem der Lohnimportdatenservice, der Bewegungsdaten in DATEV LODAS oder Lohn und Gehalt übergibt. Bei der Auswahl einer Lösung sollten Sie auf zertifizierte DATEV-Marktplatz-Partnerschaften achten, da diese technisch geprüfte Schnittstellen garantieren.

Ein geeignetes System ermöglicht die minutengenaue Zuordnung von Arbeitszeiten zu Mandanten, Aufträgen und Tätigkeitsarten. Unverzichtbar ist die klare Trennung zwischen abrechenbaren Mandantenleistungen und internen Verwaltungszeiten. Die Stoppuhr-Funktion erfasst Aktivitäten in Echtzeit, statt sie nachträglich aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren. Mobile Erfassung per App oder Browser macht Homeoffice und Außentermine abbildbar. Aussagekräftige Auswertungen wie Deckungsbeitragsanalysen und Soll-Ist-Vergleiche liefern steuerungsrelevante Kennzahlen. Die automatisierte Rechnungserstellung aus erfassten Zeiten beschleunigt die Mandantenabrechnung und reduziert Umsatzverluste durch vergessene Leistungen.

Die Steuerberatervergütungsverordnung erlaubt gemäß § 13 StBVV Zeitgebühren je angefangene halbe Stunde für bestimmte Tätigkeiten wie Betriebsprüfungsbegleitung oder steuerliche Beratung. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Dokumentation der erbrachten Leistungen. Zeiterfassungssysteme ermöglichen die Erfassung von Kommentaren und Tätigkeitsbeschreibungen, die als Abrechnungsgrundlage und im Streitfall als gerichtsverwertbarer Nachweis dienen. Per Knopfdruck lassen sich aus den gebuchten Zeiten Rechnungen generieren. Zudem zeigt der Vergleich zwischen erfasstem Zeitaufwand und Wertgebührenabrechnung, welche Mandate rentabel sind und wo Nachkalkulationsbedarf besteht.