Nie wieder nicht abgerechnete Stunden. Mit der einfachen Zeiterfassung lassen Sie
die Zeit ab sofort für sich arbeiten.
Buchen Sie Arbeitszeiten, wo immer Sie sind – ob im Büro oder unterwegs –, ohne den DATEV-Arbeitsplatz öffnen zu müssen. Mit in.time ist keine doppelte Datenerfassung mehr nötig.
Stellen Sie sicher, dass jede Minute an Beratung erfasst und abgerechnet werden kann, um Umsatzverluste zu vermeiden.
Die Automatisierung der Datenauswertung und Mailverteilung beschleunigt Informationsflüsse und -daten.
Erfassen Sie Beratungen und Tätigkeiten jederzeit und überall selbst ohne vorherigen Auftrag, was maximale Flexibilität im Arbeitsalltag garantiert.
Die Arbeitszeiterfassung dokumentiert ausschließlich die gesetzlich geforderten Daten: Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Gesamtdauer pro Tag. Sie dient dem Arbeitsschutz und der Einhaltung von Ruhezeiten. Die Leistungserfassung hingegen ist eine betriebswirtschaftliche Maßnahme ohne gesetzliche Pflicht. Sie ordnet Arbeitszeiten konkreten Mandanten, Aufträgen und Tätigkeitsarten zu, oft im 5- bis 15-Minuten-Takt. Für Steuerkanzleien ist die Kombination beider Systeme sinnvoll, da die Leistungserfassung erst eine transparente Honorarabrechnung, fundierte Rentabilitätsanalysen und einen belastbaren Nachweis im Streitfall ermöglicht.
Professionelle Zeiterfassungslösungen für Steuerkanzleien verbinden sich direkt mit DATEV Eigenorganisation comfort und nutzen dessen vorhandenen Datenbestand. Das bedeutet: Mandanten-, Auftrags- und Mitarbeiterdaten werden automatisch synchronisiert, sodass keine doppelte Datenerfassung erforderlich ist. Erfasste Zeiten werden über geprüfte Pilot-Schnittstellen in die DATEV-Software übertragen. Für die Lohnabrechnung existiert zudem der Lohnimportdatenservice, der Bewegungsdaten in DATEV LODAS oder Lohn und Gehalt übergibt. Bei der Auswahl einer Lösung sollten Sie auf zertifizierte DATEV-Marktplatz-Partnerschaften achten, da diese technisch geprüfte Schnittstellen garantieren.
Ein geeignetes System ermöglicht die minutengenaue Zuordnung von Arbeitszeiten zu Mandanten, Aufträgen und Tätigkeitsarten. Unverzichtbar ist die klare Trennung zwischen abrechenbaren Mandantenleistungen und internen Verwaltungszeiten. Die Stoppuhr-Funktion erfasst Aktivitäten in Echtzeit, statt sie nachträglich aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren. Mobile Erfassung per App oder Browser macht Homeoffice und Außentermine abbildbar. Aussagekräftige Auswertungen wie Deckungsbeitragsanalysen und Soll-Ist-Vergleiche liefern steuerungsrelevante Kennzahlen. Die automatisierte Rechnungserstellung aus erfassten Zeiten beschleunigt die Mandantenabrechnung und reduziert Umsatzverluste durch vergessene Leistungen.
Die Steuerberatervergütungsverordnung erlaubt gemäß § 13 StBVV Zeitgebühren je angefangene halbe Stunde für bestimmte Tätigkeiten wie Betriebsprüfungsbegleitung oder steuerliche Beratung. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Dokumentation der erbrachten Leistungen. Zeiterfassungssysteme ermöglichen die Erfassung von Kommentaren und Tätigkeitsbeschreibungen, die als Abrechnungsgrundlage und im Streitfall als gerichtsverwertbarer Nachweis dienen. Per Knopfdruck lassen sich aus den gebuchten Zeiten Rechnungen generieren. Zudem zeigt der Vergleich zwischen erfasstem Zeitaufwand und Wertgebührenabrechnung, welche Mandate rentabel sind und wo Nachkalkulationsbedarf besteht.